Entsorgungsfachbetrieb (EfB)
Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach §§ 56–57 KrWG und Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) — jährlich extern überwacht. Der Pflichtnachweis für die rechtssichere Vergabe gefährlicher und gewerblicher Abfälle, insbesondere in öffentlichen Ausschreibungen.

Der Entsorgungsfachbetrieb ist die übergreifende Qualifikation des deutschen Abfallrechts. Geregelt in §§ 56–57 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und konkretisiert durch die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), bescheinigt das Zertifikat, dass ein Unternehmen Abfälle besonders zuverlässig, fachkundig und technisch geeignet sammelt, befördert, lagert, behandelt und verwertet.
Cyclotronix ist als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert und wird jährlich durch einen zugelassenen Sachverständigen extern überwacht. Für Sie als Auftraggeber ist das der entscheidende Nachweis: Ihre abfallrechtliche Sorgfaltspflicht ist mit unserer Beauftragung dokumentiert erfüllt.
Was die EfbV verlangt
- Zuverlässigkeit — Die verantwortlichen Personen müssen persönlich zuverlässig sein, nachgewiesen durch Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug.
- Fachkunde — Geschäftsführung und betriebliche Verantwortliche weisen einschlägige Ausbildung, Berufserfahrung und regelmäßige Fortbildung nach.
- Technische Ausstattung — Anlagen, Fahrzeuge und Lagerkapazitäten müssen den Abfallarten und der genehmigten Tätigkeit entsprechen.
- Betriebsorganisation — Dokumentierte Abläufe für Annahme, Lagerung, Behandlung und Verbleibskontrolle der Abfälle.
- Jährliche Überwachung — Externe Überprüfung durch zugelassenen Sachverständigen oder Entsorgergemeinschaft, mindestens einmal pro Jahr.
Warum das Zertifikat für Sie zählt
Als Abfallerzeuger bleiben Sie nach dem KrWG für den ordnungsgemäßen Verbleib Ihrer Abfälle mitverantwortlich — die Verantwortung endet nicht an Ihrer Laderampe. Die Beauftragung eines zertifizierten Entsorgungsfachbetriebs ist der anerkannte Weg, diese Sorgfaltspflicht nachweisbar zu erfüllen.
- Pflichtnachweis in Ausschreibungen — In nahezu allen öffentlichen Vergabeverfahren zur Abfallentsorgung ist das EfB-Zertifikat verbindliche Eignungsvoraussetzung.
- Reduziertes Haftungsrisiko — Dokumentierte Erfüllung Ihrer Sorgfaltspflicht nach § 22 KrWG (Verbleibskontrolle).
- Lieferantenfreigabe — ESG- und Compliance-bewusste Auftraggeber erkennen das Zertifikat ohne weitere Prüfung an.
- Privilegierung — Entsorgungsfachbetriebe genießen im Abfallrecht eine Reihe von Verfahrenserleichterungen, von denen auch Ihre Aufträge profitieren.
Was unsere Zertifizierung abdeckt
- Sammeln und Befördern von IT- und Elektroaltgeräten
- Lagerung in dafür zugelassenen, gesicherten Bereichen
- Behandlung und sortenreine Demontage
- Verwertung über zertifizierte Downstream-Verwerter
- Lückenlose Abfalldokumentation und Verbleibskontrolle
Dokumentation und Nachweise
Sie erhalten von uns das jeweils gültige Entsorgungsfachbetrieb- Zertifikat sowie auftragsbezogene Entsorgungsnachweise. Diese enthalten:
- Gültigkeitszeitraum und überwachende Stelle
- Zugelassene Abfallschlüssel (AVV) und Tätigkeiten
- Verarbeitetes Gewicht und Verwertungsweg je Auftrag
- Verbleibskontrolle bis zum nachgelagerten Verwerter
Aufbewahrung 10 Jahre digital, Nachausstellung innerhalb von 48 Stunden — auch rückwirkend für Behördenanfragen oder Audits.
Im Verbund mit anderen Zertifizierungen
Unsere EfB-Zertifizierung wirkt im Verbund mit:
- ElektroG & KrWG § 56 — registrierte Erstbehandlungsanlage für Elektroaltgeräte.
- ISO 14001 — extern auditiertes Umweltmanagementsystem für ESG-Reporting.
- DIN 66399 / ISO 21964 — zertifizierte Datenträgervernichtung als Bestandteil jeder Entsorgung.
Mehr zum operativen Prozess: Umweltgerechte Hardware-Entsorgung .
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EfB-Zertifikat und Muster-Entsorgungsnachweis auf Anfrage.


Häufige Fragen
Ein Entsorgungsfachbetrieb ist ein nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) zertifiziertes Unternehmen, das die besondere Zuverlässigkeit, Fachkunde und technisch-organisatorische Eignung für das Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln und Verwerten von Abfällen nachgewiesen hat. Die Zertifizierung erfolgt durch eine akkreditierte technische Überwachungsorganisation oder Entsorgergemeinschaft und wird jährlich extern überprüft.
In nahezu allen öffentlichen Ausschreibungen zur Abfallentsorgung ist der Nachweis als Entsorgungsfachbetrieb verbindliche Eignungsvoraussetzung. Auch private Auftraggeber mit Compliance-Anforderungen verlangen das Zertifikat als Nachweis der Sorgfaltspflicht nach § 22 KrWG (Verbleibskontrolle).
Als Abfallerzeuger bleiben Sie grundsätzlich mitverantwortlich für den ordnungsgemäßen Verbleib Ihrer Abfälle. Mit der Beauftragung eines zertifizierten Entsorgungsfachbetriebs erfüllen Sie Ihre Sorgfaltspflicht nachweisbar und reduzieren Ihr Haftungsrisiko erheblich — dokumentiert durch das jährlich gültige Zertifikat und die Entsorgungsnachweise.
Die Überwachung erfolgt mindestens einmal jährlich durch einen zugelassenen Sachverständigen oder eine Entsorgergemeinschaft. Geprüft werden Zuverlässigkeit der verantwortlichen Personen, Fachkunde, betriebliche Organisation, Anlagen- und Fahrzeugtechnik sowie die ordnungsgemäße Abfalldokumentation.
Die ElektroG-Erstbehandlungsanlage regelt speziell die Behandlung von Elektroaltgeräten (Schadstoffentfrachtung, Demontage, Verwertungsquoten). Der Entsorgungsfachbetrieb nach KrWG ist die übergreifende Qualifikation für die gesamte Entsorgungskette aller Abfallarten. Cyclotronix hält beide Nachweise — sie ergänzen sich zu einem lückenlosen Compliance-Nachweis.
